Hinweisgeber-Portal

HILDE unterstützt Unternehmen und Organisationen bei der unkomplizierten Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes

HILDE ist die komplette Hinweisgeber-Lösung, die ohne Schulung schnell, einfach und unkompliziert eingesetzt werden kann.

Bearbeitung, Verwaltung und Archivierung der Hinweise sind intuitiv und ohne großen Aufwand rechtssicher umzusetzen.

HILDE ist ein webbasiertes Portal, das ohne aufwendige Installation ruckzuck startklar ist.

+++Gesetzgebungsverfahren aktuell+++

Die Zustimmung des Bundesrates zum Hinweisgeberschutzgesetz wird zur nächsten Sitzung am 12.05.23 erwartet. 

Damit würde das Gesetz Mitte des Jahres 2023 in Kraft treten und Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern verpflichten ein Hinweisgeber-Portal einzuführen. 

Für Unternehmen von 50 – 249 Beschäftigten gilt eine „Schonfrist“ voraussichtlich bis zum Ende des Jahres 2023.

ANGEBOT für Unternehmen mit 50 - 249 Beschäftigten: HILDE jetzt einführen - erst ab Januar 2024 zahlen.

Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
und EU-Whistleblower-Richtlinie

Mitte 2023 tritt das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft*.

Das Gesetz verpflichtet Unternehmen mit über 50** Mitarbeitern/innen eine Meldestelle für Hinweise auf z.B. Missstände einzurichten.

Also eine Plattform, die z.B. Mitarbeitern erlaubt anonym auf Missstände und Verfehlungen im Unternehmen hinzuweisen. Die Unternehmen müssen diese Hinweise bearbeiten und dabei z.B. Fristen einhalten. 

HILDE (HInweisgeber-Lösung DEutschland) ist ein Portal, das Unternehmen die rechtssichere Bearbeitung der Hinweise enorm erleichtert.

 

* Zustimmung Bundesrat für 12.05.23 erwartet

** 50 – 249 MA = Übergangsfrist bis voraussichtlich Ende 2023

Die EU-Whistleblower-Richtlinie und das HinSchG verpflichten Unternehmen und Organisationen, die diese Kriterien erfüllen, zur Einführung eines Meldesystems:

  • alle Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten
  • Unternehmen mit einem Jahresumsatz von als 10 Mio. EUR
  • Behörden und Kommunen ab 10.000 Einwohnern
  • Unternehmen in der Finanzbranche unabhängig von der Größe
Hilde Whistleblowing Portal

Einfache und schnelle Umsetzung

Unternehmen profitieren davon, dass Missstände und Verstöße intern bekannt werden. Die Unternehmen können Gegenmaßnahmen ergreifen, bevor Missstände an die Öffentlichkeit gelangen.

Falls Unternehmen kein Hinweisgeber-Portal einführen oder Meldungen nicht fristgerecht bearbeitet werden, haftet unter Umständen die Unternehmensleitung persönlich.

Wir unterstützen Sie beim Aufbau und reibungslosen Betrieb Ihres Hinweisgeber-Portals und einer internen Meldestelle in Ihrem Unternehmen.

Was ist ein Hinweisgeber-Portal?

Ein Hinweisgeber-Portal dient dem besseren Schutz hinweisender Personen in Unternehmen und Behörden.

Beschäftigte nehmen Verstöße oft als erste wahr und können diese durch Hinweise melden. Hinweisgeber übernehmen durch die Meldung Verantwortung für die Gesellschaft und verdienen daher besonderen Schutz vor Benachteiligungen, die durch einen Hinweis drohen und die Hinweisgeber von einer Meldung abhalten könnten.

Dieser Schutz wird durch den Einsatz einen Hinweisgeber-Portals gewährleistet, dass die Identität von Hinweisgebern z.B. durch anonyme Kommunikation schützt.

Darüberhinaus wirkt die Einführung eines Hinweisgeber-Portals auch präventiv, denn die Gefahr entdeckt zu werden steigt.

 

Die Technik

HILDE ist eine komplette „Software as a Service“-Lösung. 

Das hat den Vorteil, dass keine aufwendige Installation von Hard- und Software erforderlich ist. HILDE ist ein Online-Service der auf allen internetfähigen Rechnern über den Webbrowser genutzt und schnell eingesetzt werden kann. 

Preise

50 - 249*

Mitarbeiter
75 monatlich
  •  

250 - 999

Mitarbeiter
125 monatlich
  •  

ab 1.000

Mitarbeiter
175 monatlich
  •  

Die genannten Preise verstehen sich zzgl. MwSt.

HILDE bietet Ihnen:

  • anonyme Kommunikation
  • Dashboard mit einem Überblick über Fristen, Status, Aktionen und Priorisierung
  • Call-Center Anbindung (optional)
  • Anonymisierung hochgeladener Dokumente
  • Mehrsprachigkeit
  • Relevanzprüfung der Hinweise durch einen Anwalt (optional)
  • Statistik-Dashboard

HILDE - das Hinweisgeber-Portal

Unser Hinweisgeber-Portal erfüllt sämtliche Anforderungen der DSGVO und der EU-Whistleblowing-Richtlinie, die in Deutschland im Hinweisgeberschutzgesetz aufgeht.

HILDE zeichnet sich durch eine intuitive Benutzeroberfläche aus und ist mit sehr sinnvollen Funktionen ausgestattet. So werden Dokumente, die der Hinweisgeber hochlädt automatisch anonymisiert, indem z.B. Geodaten aus Fotos gelöscht werden.

Sinnvolle Funktionen für:

Hinweisgeber

Im Hinweisgeber-Bereich führt das Portal unkompliziert durch den Prozess. Der Hinweisgeber kann wählen, ob er seinen Hinweis anonym melden oder seine Identität bekannt geben möchte. Bei sensiblen Abfragen erscheinen Hilfeboxen, mit ausführlichen Erklärtexten. Die Eingabefelder – wenn sinnvoll als Auswahlbox – führen den Nutzer schnell und einfach durch den kompletten Prozess.

Mit einem individuellen Zugangscode kann der Hinweisgeber im Portal den Bearbeitungsstatus einsehen, ergänzende Informationen hochladen oder Fragen beantworten. 

Fallbearbeitung

Die zu bearbeitenden Fälle sind übersichtlich im Dashboard ausgeführt. Hier sehen Sie den Bearbeitungsstand, zugeordnete Bearbeiter und eine kurze Fallbeschreibung. Ein Ampelsystem visualisiert den Stand der Fristen und warnt bei Erreichen kritischer Marken.

Die anonyme Kommunikation mit dem Hinweisgeber, z.B. bei Nachfragen, ist jederzeit möglich.

Anonyme Kommunikation

Übersichtliches Dashboard

Fristen-
verwaltung

Call-Center Anbindung

Statistik-Dashboard

Effiziente Fallbearbeitung

HILDE das Hinweisgeber-Portal ist sehr einfach und intuitiv zu bedienen. Dabei erlaubt der durchdachte Prozessablauf eine effiziente und unkomplizierte Fallbearbeitung. 

Natürlich erfüllt HILDE sämtliche gesetzlichen Vorgaben. 

Prozessablauf

Fehlverhalten wird beobachtet

Hinweisgeber meldet Fehlverhalten

Meldung bestätigen binnen 7 Tagen

Hilde_bearbeiten

Interne Untersuchung

Festlegen der Maßnahme

Information an Hinweisgeber

Sicherheit

Die Daten werden in der EU in Datenzentren gespeichert und verarbeitet. Die Datenzentren verfügen über die höchsten Schutzstandards und erfüllen sämtliche gesetzlichen Vorgaben. 

Um die Sicherheit der Datenzentren zu gewährleisten führt der Betreiber regelmäßig Bedrohungs- und Schwachstellenprüfungen durch. 

Die Datenzentren sind z. B. gegen Einbruch nach den höchsten Standards geschützt und an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr besetzt. 

Die Sicherheit des Datenzentrums umfasst u.a.: 

  • Geräte zur Erkennung von Eindringlingen 
  • Dienste zur Eindämmung von verteilten Denial-of-Services 
  • Wiederkehrende Risikobewertungen, um die Einhaltung von Industriestandards zu gewährleisten.

Lars Klein

Geschäftsführer, Berater im Expertennetzwerk Gemeinsam digital, Diplom Informatiker

S&D Software nach Maß GmbH

Seit mehr als 25 Jahren entwickeln wir Software-Anwendungen für Unternehmen und Institutionen. Die Projekte spannen dabei fachlich wie technisch einen weiten Bogen: Die Automatisierung der Kreditvergabe für Banken oder eine kniffelige Anwendung zur Routenplanung für Geldtransporte der Bundesbank. 

Mit dem S&D Aktienregister, haben wir eine SaaS-Lösung entwickelt, die als eine der führenden Aktienregister-Lösungen im deutschsprachigen Raum gilt und bei mehr als 80 Aktiengesellschaften erfolgreich im Einsatz ist.

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